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Wasserschaden: Erstversorgung, Trocknung und Sanierung
Von der ersten Absaugung über die Dämmschichttrocknung bis zur fertigen Wiederherstellung begleiten wir den kompletten Schadenfall – lückenlos dokumentiert mit Fotos, Messwerten und Leistungsnachweisen für die Schadenbearbeitung.
- Geschulte Schaden-Sachbearbeiter
- Eigene Trocknungstechnik
- Nachvollziehbare Dokumentation
Wasserschaden-Prozessablauf
Wie ein Schadenfall bei uns abläuft
Vier Phasen, klar getrennt – Sie wissen jederzeit, woran gerade gearbeitet wird und was als Nächstes kommt.
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Anruf & Diagnose
Wir nehmen Ihre Meldung rund um die Uhr entgegen, klären am Telefon die Sofortmaßnahmen und stimmen die Anfahrt ab. Vor Ort verschaffen wir uns einen Überblick und sichern den Bereich.
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Ortung & Messung
Feuchtemessung, Thermografie, Endoskopie oder Druckprobe – je nach Schadenbild. Ergebnis ist ein Messprotokoll, das Ort und Umfang der Durchfeuchtung belegt.
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Sofortmaßnahmen & Trocknung
Wasser absaugen, Schadenbereich abschotten, Laufwege schützen. Danach Dämmschicht- oder Raumtrocknung mit Unterdruckanlagen und Hepa-Filtern, begleitet von laufender Feuchtekontrolle.
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Dokumentation & Versicherung
Messwerte, Fotos und Trocknungsverlauf gehen gebündelt an Ihre Versicherung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Kommunikation bis zur Schlussrechnung.
Was wir bei einem Wasserschaden übernehmen
Ein Wasserschaden ist selten mit dem Abwischen erledigt. Entscheidend ist, wie viel Feuchtigkeit in Estrich, Dämmschicht und Wandaufbau gezogen ist – und wie schnell sie wieder herauskommt. Bleibt Restfeuchte im Bauteil, folgt fast immer Schimmel.
- Erstversorgung: Wasser absaugen, Möbel und Inventar sichern, Strom und Wasserzufuhr abklären
- Schadenaufnahme: Feuchtemessung, Fotodokumentation, Eingrenzung des betroffenen Bereichs
- Abschottung und Hygiene: Staubschutztüren, Folienabschottung, Unterdruckhaltung, geschützte Laufwege
- Trocknung: Dämmschicht-, Hohlraum- und Raumtrocknung inklusive Keimreduktion
- Rückbau: kontrollierter Ausbau durchfeuchteter Bauteile, wenn Trocknung allein nicht reicht
- Wiederherstellung: Estrich, Putz, Maler- und Bodenarbeiten bis zum Ausgangszustand
Ältere Gebäude: Schadstoffprüfung vor dem Rückbau
Wichtig bei Bausubstanz vor 1993: Bevor durchfeuchtete Bauteile geöffnet oder ausgebaut werden, prüfen wir, ob Schadstoffe im Spiel sind. In Frage kommen vor allem Asbest in Fliesenklebern, Bodenbelägen, Spachtel- und Putzmassen, künstliche Mineralfasern (KMF) in alten Dämmungen sowie PAK in schwarzen Klebern und Parkettklebstoffen.
Werden solche Materialien beim Rückbau unkontrolliert bearbeitet, gelangen Fasern und Stäube in die Raumluft und verteilen sich über die Trocknungsgeräte im ganzen Gebäude. Deshalb arbeiten wir in diesen Fällen nach den Vorgaben der TRGS 519 – mit Abschottung, Unterdruckhaltung, Hepa-Filterung und fachgerechter Entsorgung. Unser Inhaber verfügt über die erforderliche Sachkunde; zulassungspflichtige Arbeiten stimmen wir mit qualifizierten Fachfirmen ab.
Isolierung, Abdeckung und Hygiene
Ein Wasserschaden richtet den zweiten Teil seines Schadens beim Beheben an: durch Staub, Schmutz auf Laufwegen und Keime, die aus dem Schadenbereich in die übrige Wohnung getragen werden. Deshalb wird abgeschottet, bevor gearbeitet wird.
- Abdecken – tropft es von der Decke, kommen Möbel, Türen und Elektrogeräte zuerst unter Folie. Das ist auch das Erste, was Sie selbst tun können, bevor wir da sind.
- Abschotten – Staubschutztüren und Folienwände trennen den Arbeitsbereich vom Rest der Wohnung
- Unterdruck halten – im abgeschotteten Bereich herrscht ein leichter Unterdruck, damit Staub nicht nach außen wandert, sondern gefiltert abgeführt wird
- Laufwege schützen – vom Eingang bis zum Schadenbereich, damit nicht am Ende der Flurboden das teuerste Bauteil ist
- Keimreduktion – bei Abwasser oder stehendem Wasser wird der Bereich gereinigt und desinfiziert, bevor getrocknet wird. Sonst verteilt die Trocknungsanlage genau das, was sie eigentlich beseitigen soll.
Für Bewohner ist das der Unterschied zwischen „wir wohnen währenddessen weiter“ und „wir ziehen für vier Wochen aus“. Für Hausverwaltungen ist es der Unterschied zwischen einem Schadenfall und mehreren Beschwerden aus den Nachbarwohnungen.
Trocknungsverfahren im Überblick
Dämmschichttrocknung
Bei schwimmendem Estrich sitzt das Wasser in der Dämmschicht darunter. Über kleine Kernbohrungen wird die Schicht im Über- oder Unterdruckverfahren durchströmt, sodass der Bodenbelag in vielen Fällen liegen bleiben kann. Zur Keimreduktion wird die Luft über Hepa-Filter geführt.
Hohlraum- und Raumtrocknung
Bei durchfeuchteten Wand- und Deckenkonstruktionen trocknen wir gezielt Hohlräume, ergänzt um Kondens- oder Adsorptionstrockner im Raum. Die Restfeuchte wird regelmäßig gemessen und protokolliert – abgebaut wird erst, wenn die Zielwerte erreicht sind.
Wer zahlt den Wasserschaden?
- Gebäudeversicherung: Schäden am Gebäude – Wände, Böden, Estrich, Rohre
- Hausratversicherung: Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände
- Haftpflichtversicherung: Schäden, die dadurch bei Nachbarn oder an Gemeinschaftsflächen entstehen
Wir dokumentieren von der ersten Minute an: Fotos, Messwerte und Leistungsnachweise, die Ihre Versicherung für die Schadenbearbeitung benötigt. Über Deckung und Kostenübernahme entscheidet der Versicherer.
Häufige Fragen zum Wasserschaden
Was tun bei einem akuten Wasserschaden?
Hauptwasserhahn schließen, Strom im betroffenen Bereich abschalten, stehendes Wasser entfernen, Möbel und Unterlagen in trockene Bereiche bringen, alles fotografieren – und uns anrufen. Alles Weitere besprechen wir am Telefon.
Muss der Estrich raus oder reicht Trocknung?
In vielen Fällen reicht eine Dämmschichttrocknung, der Estrich bleibt liegen. Ausgebaut wird, wenn die Dämmung stark kontaminiert ist, das Wasser verschmutzt war (etwa bei Abwasser) oder die Konstruktion eine Durchströmung nicht zulässt. Diese Entscheidung treffen wir anhand von Messwerten, nicht nach Gefühl.
Wie lange stehen die Trocknungsgeräte in der Wohnung?
Je nach Bauart und Schadensumfang meist ein bis vier Wochen. Wir messen regelmäßig nach und bauen die Geräte erst ab, wenn die Zielwerte erreicht sind. Den Zwischenstand bekommen Sie auf Wunsch schriftlich.
Wie laut sind die Geräte und kann ich in der Wohnung bleiben?
Turbinen und Trockner sind hörbar. In Wohnräumen setzen wir wo möglich schallgedämpfte Geräte ein. In den allermeisten Fällen können Sie in der Wohnung bleiben; ist ein Auszug nötig, klären wir das früh, weil die Kosten dafür je nach Police übernommen werden.
Was kostet der Strom für die Trocknung?
Die Geräte laufen durchgehend und verbrauchen entsprechend Strom. Wir erfassen die Laufzeiten und stellen eine Stromkostenbescheinigung aus – die Kosten werden von der Versicherung in der Regel erstattet.
Was passiert, wenn nach dem Wasserschaden Schimmel auftritt?
Schimmel entsteht dort, wo Feuchtigkeit zu lange bleibt. Wir bewerten den Befall, beseitigen die Ursache und sanieren fachgerecht unter Abschottung – dafür haben wir das Zertifikat für professionelle Schimmelsanierung. Überstreichen ist keine Lösung.
Arbeiten Sie auch mit meiner Hausverwaltung zusammen?
Ja. Wir betreuen regelmäßig Hausverwaltungen und liefern je Schadenfall eine einheitliche Dokumentation. Auf Wunsch koordinieren wir direkt mit der Verwaltung, damit Mieter und Eigentümer nicht vermitteln müssen.
Was ist bei einem Wasserschaden im Gewerbeobjekt anders?
Vorrang hat die Sicherung von Maschinen, Inventar und Unterlagen sowie die Aufrechterhaltung des Betriebs. Wir arbeiten dort bei Bedarf außerhalb der Geschäftszeiten und schotten den Schadenbereich so ab, dass daneben weitergearbeitet werden kann.
Übernehmen Sie auch die Wiederherstellung?
Ja. Nach der Trocknung übernehmen wir Estrich, Putz, Maler- und Bodenarbeiten – siehe Bausanierung. Sie müssen keine weiteren Gewerke koordinieren.
Wasserschaden-Notdienst in Ihrer Stadt
- Friedberg (Hessen)
- Bad Nauheim
- Frankfurt am Main
- Bad Homburg
- Gießen
- Wetteraukreis
Je früher wir da sind, desto kleiner der Schaden
Jede Stunde zieht mehr Feuchtigkeit in Estrich und Wand. Rufen Sie an, wir kommen.